Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Pferdeanhängervermietung
1.
Übergabe
1.1 Der
Anhänger wird dem Mieter gereinigt und desinfiziert
übergeben.
1.2 Der Mieter
erhält den Anhänger am vereinbarten
Ort zur vereinbarten Zeit.
1.3 Bei Bedarf erhält der Mieter eine Einweisung
(Anhängervorrichtung und deren
Benutzung sowie allgemeine Verhaltensweisen).
1.4 Der Anhänger wird in verkehrssicherem Zustand
übergeben.
1.5 Vorhandene Mängel/Schäden, die nicht dem
verkehrssicheren Zustand
entsprechen, werden dem Mieter mitgeteilt und im Vertrag extra
dokumentiert. So
können vorhandene Mängel von eventuell neuen, durch
den Mieter verursachten
Schäden unterschieden werden.
2. Nutzung des Anhängers
2.1 Der Mieter hat den Anhänger sorgfältig zu benutzen und alle erforderlichen gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.
2.2 Dem Mieter wird für die Zeit der Anmietung des Anhängers ausdrücklich die sog. Halterhaftung nach der strassenverkehrsrechtlichen Vorschriften übertragen. Der Mieter nimmt davon ausdrücklich Kenntnis.
2.3 Vor Fahrantritt hat der Mieter jeweils die Verkehrssicherheit des angemieteten Anhängers zu überprüfen. Der Mieter hat bei der Durchführung des Transportes mit dem Anhänger insbesondere die Vorschriften der Ladesicherung zu beachten:
- Die Ladung ist gegen Verrutschen und Herabfallen zu sichern.
- Die Ladung darf nur unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorschriften der Höhe nach aufgeladen werden. Hier wird insbesondere darauf hingewiesen, dass eine fehlerhafte Lastverteilung oder eine Überladung auch zum Kippen des Anhängers führen kann.
- Der Mieter hat auch die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeuges bei der Benutzung des Anhängers zu beachten.
- Der Mieter hat bei der Benutzung des Anhängers so zu fahren, dass der Anhänger auch bei ungünstigen Strassenverhältnissen nicht beschädigt wird.
3. Rückgabe
3.1 Der Mieter
übergibt den selbst gereinigten Anhänger am
vereinbarten Ort zur vereinbarten
Zeit.
3.2 Bei rechtzeitiger Übergabe bleibt der Mietpreis
unverändert. Sollte sich der Rückgabetermin verschieben, so wird dies dem
Vermieter mitgeteilt.
3.3 Bei verspäteter Rückgabe wird ein Aufschlag
erhoben. Dieser beträgt ab der
ersten Stunde Verspätung eine Tagesmiete.
3.4 Der Zustand des Anhängers wird bei der Übergabe
überprüft. Eventuell neu
entstandene Schäden werden anhand der bei der
Übergabe festgestellten
Mängel/Schäden festgestellt.
3.5 Der Mieter haftet immer für entstandene
Mängel/Schäden, auch wenn Dritte
als Verursacher anzunehmen sind.
3.6 Bei Rückgabe des Anhängers ist der Mieter verpflichtet, die Fahrzeugpapiere des Anhängers in vollständigem Umfang an den Vermieter zurück zu geben. Sollte der Mieter im Zusammenhang mit der Rückgabe des Anhängers diese Fahrzeugpapiere nicht zurück geben, so ist der Vermieter seinerseits berechtigt, bis zur endgültigen Rückgabe der vollständigen Fahrzeugpapiere einen Schadesnsersatz im Rahmen der Mietausfallkosten zu verlangen. Die ordnungsgemäße Rückgabe der Fahrzeugpapiere ist eine Hauptpflicht des Mieters.
3.7 Die Pflichten treffen auch Personen, die der Mieter als Bevollmächtigte oder als Vertreter bereits mit der Abholung des Anhängers beauftragt hat.
4. Mietpreis
4.1 Es gelten die Preise der bei Anmietung des Anhängers jeweils gültigen Preisliste. Diese finden Sie HIER. Bei Sondervereinbarungen richtet sich der jeweilige Mietpreis nach den ausdrücklichen Vereinbarungen im Mietvertrag.
4.2 Der
Mieter ist verpflichtet, bei Abholung des Anhängers den jeweiligen Mietpreis
ohne Abzug in Höhe des zu erwartenden Endpreises zu bezahlen. Ein evtl.
Restbetrag ist bei Rückgabe des Anhängers zu bezahlen.
4.3 Entstandene Zusatzkosten, wie sie bei der Übergabe eines
ungereinigten
Anhängers, bei Überschreiten der Leihfrist und/oder
durch entstandene
Mängel/Schäden entstehen, werden von der Kaution
abgezogen. Kosten, die die
Höhe der hinterlegten Kaution überschreiten, werden
extra in Rechnung gestellt.
4.4 Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung für
Personen- und Sachschäden
beträgt € 10 Mio.
5. Zahlungsweise
5.1 Nur Barzahlung bei Vertragsabschluss (Vorkasse) bzw. gesonderter Vereinbarung. Kommt der Mieter mit zu leistenden Zahlungen hier in Verzug, beträgt der Verzugszins derzeit 12% p.a.
6. Kaution
6.1 Es wird eine Kaution in der Höhe von € 300,-- verlangt.
7. Haftung des Vermieters
7.1 Der
Vermieter haftet für Schäden, die der Mieter
erleidet - nur bei grob
fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung
durch ihn oder seine
Erfüllungsgehilfen - und er erklärt gleichzeitig, dass
der Anhänger Haftpflicht- und Teilkaskoversichert ist.
7.2 Steht der gemietete Anhänger dem Mieter zum vereinbarten
Übergabetermin
nicht zur Verfügung, sei es als Folge eines Unfalls, wegen
langwieriger
Reparatur oder wegen sonstiger, nicht vorhersehbarer Umstände,
haben somit
beide Vertragspartner das Recht, vom Vertrag zurück zu treten.
7.3 Im Falle eines Rücktritts aus oben genannten
Gründen erhält der Mieter die
geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
7.4 Ein Rücktritt vonseiten des Mieters ist ausgeschlossen,
wenn der Vermieter
ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug zur
Verfügung stellt.
7.5 Weitere Ansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen,
soweit der
Vermieter den Ausfall nicht wegen Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit zu
vertreten hat.
8. Haftung des Mieters
8.1 Der Mieter
wurde darauf hingewiesen, dass er sich bei einem gegebenenfalls
vorhandenen
Verursacher des Schadens schadlos halten kann.
8.2 Reichen die hinterlegten Gelder zur Begleichung aller entstandenen
Kosten
nicht aus, haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter
für diese Kosten.
8.3 Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, im Versicherungsfall die Selbstbeteiligung in der Höhe von € 300,--, für Schäden an dem Mietanhänger zu tragen.
9. Mindestalter
9.1 Der
Führerschein und ein Ausweisdokument sind bei der
Übergabe des Anhängers
vorzulegen.
10. Auslandsfahrten
10.1 Reisen in
die benachbarten europäischen Länder sind nur nach
Absprache möglich.
11. Reinigungsgebühren
11.1 Hat der
Mieter die Reinigungsarbeiten und Desinfektion nicht oder nur teilweise ausgeführt, so
werden zusätzliche Kosten in Höhe von € 40,--
erhoben. Diese werden sofort mit der
hinterlegten Kaution verrechnet.
12. Reservierung und Rücktritt
12.1 Die Reservierung eines Anhängers für einen bestimmten Termin ist verbindlich und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch SPORT Plus.
12.2 Sollte der zu mietende Anhänger nicht rechtzeitig vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Vermieter das Recht vor, einen anderen Ersatzanhänger zur Verfügung zu stellen, andernfalls ist auch der Vermieter berechtigt, die Reservierung rückgängig zu machen. Nur im letzteren Fall erhält der Mieter seine bis dahin geleisteten Zahlungen zurück. Jeder weitere Schadensersatzanspruch wird zwischen den Parteien ausdrücklich ausgeschlossen.
12.3 Bei Rücktritt von der Reservierung bzw. dem Vertrag durch den Mieter sind abhängig vom Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Vermieter die folgenden Anteile der vereinbarten Mietkosten zu zahlen:
- spätestens drei Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Mietbeginn = 20% vom vereinbarten Mietpreis
- spätestens zwei Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Mietbeginn = 30% vom vereinbarten Mietpreis
- spätestens eine Woche vor dem vertraglich vereinbarten Mietbeginn = 40% vom vereinbarten Mietpreis
- weniger als sieben Tage vor Reiseantritt = 50% vom vereinbarten Mietpreis
- weniger als zwei Tage vor Reiseantritt = 70% vom vereinbarten Mietpreis
13. Schäden am Fahrzeug
13.1
Reparaturen darf der Mieter nur nach Abstimmung mit dem Vermieter
ausführen
lassen.
13.2 Widerrechtliche Veränderungen am Mietobjekt werden von
einer Fachwerkstatt
reguliert und dem Mieter in Rechnung gestellt.
14. Verhalten bei Unfällen und anderen Vorkommnissen
14.1 Der Mieter hat bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigen Schäden umgehend die Polizei zu verständigen. Diese Verpflichtung trifft den Mieter auch bei einem selbstverschuldeten Unfall, Brand oder sonstigen Schäden, die sich ohne Mitwirkung dritter Personen ereignen.
14.2 Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich nach dem Unfall einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. Skizzen) zu erstatten. Der Mieter ist auch verpflichtet, dem Vermieter ein polizeiliches Protokoll in Abschrift auszuhändigen.
14.3 Der Mieter ist nicht berechtigt gegnerische Ansprüche im Falle eines Vorkommnisses anzuerkennen.
15. Kenntnisnahme und
Einverständniserklärung
15.1 Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Mietvertrag beigelegt. Der Mieter
erklärt sich bei
Vertragsabschluss nach Kenntnisnahme mit allen Punkten einverstanden
und
erkennt die AGB als Grundlage des Vertrages durch seine Unterzeichnung
an.
16. Mündliche Nebenabreden
16.1 Mündliche Nebenabreden zum Mietvertrag sich unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages werden nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen den Parteien niedergelegt werden.
17. Gerichtsstand
17.1 Als ausschließlicher Gerichtsstand wird, für alle aus der Geschäftsbezieung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, Villach vereinbart. Die Amtssprache ist Deutsch. Es gilt österreichisches Recht. Durch seine Unterschrift erkennt der Mieter die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
18. Salvatorische Klausel
18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung in Kraft treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.